Freitag, der 13.te ist bundesweiter Rauchmeldertag
Einbaupflicht für Rauchmelder
in Niedersachsen ab 01.01.2016
(Pressemitteilung von
www.rauchmelder-lebensretter.de)
„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte,
sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen
dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum
Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes
stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den
Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen.
„Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und
empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht,
Rauchmelder zu installieren.
In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen
Wohngebäuden
installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg
und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst
nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren
nachzurüsten.
Einbau von
Rauchmeldern ist meist Vermietersache In den dreizehn Bundesländern mit
Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer
oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.
In welchen Räumen
müssen Rauchmelder installiert werden
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit
Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des
jeweiligen Bundeslandes.
Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter
dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In diesem Jahr
finden drei Rauchmeldertage statt
– am Freitag, dem
13. Februar, 13. März und 13. November.
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Datum: | 13.02.2015 |
Bericht: |
Pressemitteilung www.rauchmelder-lebensretter.de |
Fotos: | www.rauchmelder-lebensretter.de |